FAQ

Alle wichtigen Fragen & Antworten auf einen Blick

FAQ

1. Rechnung

 Sobald Ihr Netzbetreiber uns Ihren Zählerstand gemeldet hat, erhalten Sie die Rechnung per Post.

Der Abschlag beschreibt die monatlichen Teilzahlungen für die geleistete Energiebelieferung. Die Höhe orientiert sich am erwarteten Energieverbrauch. Es ist für uns demnach sehr wichtig, dass der abgeschätzte Verbrauch in der Bestellung realistisch ist. Um den korrekten Verbrauch zu ermitteln können Sie ihre letzte Verbrauchsabrechnung (Strom) zu Rate ziehen.

Zu Beginn ihrer Strombelieferung wir der monatliche Abschlag aufgrund ihrer Angaben hochgerechnet. Dieser kann nach dem Beginn der Belieferung angepasst werden, sollte er nicht korrekt sein.

Hier können Sie das Formular als PDF runterladen:

>> SEPA-Formular (PDF)

2. Zähler

Das Ablesen des Zählerstandes erfolgt durch ihren Netzbetreiber (Netze BW). Die Ablesung kann unterschiedlich erfolgen: Ihr Netzbetreiber liest Ihren Zählerstand persönlich vor Ort ab, oder er sendet Ihnen eine Zählerkarte zu.

Auch online können Sie ihren Zählerstand erfassen: Fahnenmenü auf der rechten Seite des Bildschirms oder direkt hier klicken: www.ew-aach.de/zaehlerstand

HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) bezeichnen zwei verschiedene Zählwerke bei einem Stromzähler – dieser nennt sich Zweitarifzähler. Der Zweitarifzähler unterscheidet Ihren Stromverbrauch in Tagstrom – also Hochtarif – und Nachtstrom – also Niedertarif.

Der Zähler schaltet zu bestimmten Zeiten zwischen den Tarifen hin und her.

Beim herkömmlichen Stromzähler konnte der Verbraucher lediglich den aktuellen Gesamtstromverbrauch ablesen. Ein intelligentes Messsystem bietet mehr: Es zeichnet kontinuierlich den Verbrauch auf und speichert diesen ab, beispielsweise zu welcher Zeit wie viel Strom benötigt wird. Mit der Kommunikationseinheit – „Smart Meter Gateway“ – werden die vereinbarten Verbrauchswerte direkt an den Stromversorger übermittelt. Auch Sie als Kunde können Ihren Stromverbrauch jederzeit nachvollziehen. Außerdem ist das intelligente Messsystem für dezentrale Stromerzeuger, wie die Photovoltaikanlage auf dem Dach relevant. Auch deren Daten werden erfasst und die Einspeiseregelung wird somit vereinfacht.

3. VERTRAG, TARIF, PREIS

Ihre persönlichen Daten (z.B. Kunden- und Kontaktdaten oder Ihre Bankverbindung) können Sie ganz einfach über unseren Kundenservice, Telefon +49 7351 53-2094 oder per E-Mail an mailbox@ew-aach.de, ändern.

Ihre Vertragsnummer finden Sie auf ihren Vertragsunterlagen oder ganz einfach auf Ihrer letzten Rechnung.

Die Laufzeiten und Kündigungsfristen unserer Tarife variieren. Die bei Ihrem Tarif zutreffenden Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen, die Infos zu den aktuellen Tarifen finden Sie unter dem Menüpunkt

Die Preise der E-Werk Aach GmbH setzen sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen – dies gilt für Strom und Wärmestrom. Die jeweilige Höhe der Preise ist von Ihrem gewünschten Tarif und Ihrem Wohnort abhängig.

Die angegebenen Jahrespreise basieren auf dem von Ihnen im Tarifberater eingegebenen Verbrauch und können bei einem höheren oder niedrigeren Jahresverbrauch entsprechend variieren.

Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben sind in den von uns angegebenen Grund- und Arbeitspreisen bereits enthalten. Zusammensetzung siehe Website: Strompreiszusammensetzung

Ihre Stromrechnung besteht immer aus einer verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Komponente. Der Grundpreis ist dabei die vom Verbrauch unabhängige Komponente und enthält beispielsweise Kosten für Stromzähler und Abrechnung.

Ihre Stromrechnung besteht immer aus einer verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Komponente. Der Verbrauchspreis ist dabei die vom Verbrauch abhängige Komponente und gibt den Preis für eine von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde (kWh) an.

4. Begriffserläuterungen/Rechnungserläuterungen

Teilzahlung auf bereits geleistete Energielieferungen die sich am zu erwartenden Energieverbrauch orientiert, welcher aus dem vorigen Abrechnungszeitraum resultiert.

Anteil der Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern für den Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Messeinheit: kvarh. Überschreitet diese einen bestimmten Grenzwert kann sie ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

Enthaltene Energie im Erdgas aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung.

Abbildung der Kosten für den Erwerb von CO²-Emmissionshandelszertifikaten im nationalen Emissionshandel nach dem sog. BEHG.

Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage) fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Der Grundpreis ist eine vom Verbrauch unabhängige Komponente und enthält beispielsweise Kosten für Stromzähler und Abrechnung.

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Fördert ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Diese werden bundesweit auf den Letztverbraucher umgelegt.

Preis für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt.

Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Zur eindeutigen Identifizierung der Marktlokation (z.B. Wohnung)

Zur eindeutigen Identifizierung der Messlokation.

Enthält Einbau, Betrieb, Wartung, Ab- und Auslesung einer Messeinrichtung, sowie die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung.

Zur eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers bzgl. Anschluss der Lieferstelle. 

Anfallende Kosten für Transport und Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen  (z.B. staatliche Abgaben)

Absicherung von Risiken bei der Anbindung von Offshore-Windanlagen an das Stromnetz: bundesweite Umlage auf den Letztverbraucher.

Info zur Herkunft des Stroms (Energiemix) und dessen Auswirkungen auf die Umwelt.

Gesetzlich geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Dient bzgl.  § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit.

In Anspruch genommene Arbeit in Kilowattstunden (kWh).

Preis für in Anspruch genommene Kilowattstunden Energie.

Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung entstehen.  Bundesweite Umlage auf den Letztverbraucher.