Produkte

Ersatzversorgung

Jederzeit gut versorgt, auch im Notfall: Unsere Ersatzversorgung

Für Sie als Privatkunde tritt die Ersatzversorgung ein, wenn beispielsweise ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel.

In beiden Fällen werden wir Sie sicher und zuverlässig bis zu drei Monaten zu den Konditionen der Ersatzversorgung mit Strom beliefern.

Hören wir in dieser Zeit nichts von Ihnen oder einem anderen Versorger, so erhalten Sie in Zukunft auch weiterhin Strom von uns zu den Konditionen von EW Aach Komfort (Grundversorgung).

Rufen Sie uns doch einfach unter der
Servicenummer +49 73 51 53-20 94 an.

Wir beraten Sie gerne.

Für Sie als Privatkunde tritt die Ersatzversorgung ein, wenn beispielsweise ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel.

In beiden Fällen werden wir Sie sicher und zuverlässig bis zu drei Monaten zu den Konditionen der Ersatzversorgung mit Strom beliefern.

Hören wir in dieser Zeit nichts von Ihnen oder einem anderen Versorger, so erhalten Sie in Zukunft auch weiterhin Strom von uns zu den Konditionen von EW Aach Komfort (Grundversorgung).

Rufen Sie uns doch einfach unter
der Servicenummer
+49 800 36 29-477 an.

Wir beraten Sie gerne.

Kein Vertrag?
Kein Problem!

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Ersatzversorgung
für Privatkunden

Ersatzversorgung
für Privatkunden

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Ersatzversorgung für Privatkunden

Für Sie als Privatkunde tritt die Ersatzversorgung ein, wenn beispielsweise ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel.

In beiden Fällen werden wir Sie sicher und zuverlässig bis zu drei Monaten zu den Konditionen der Ersatzversorgung mit Strom beliefern.

Hören wir in dieser Zeit nichts von Ihnen oder einem anderen Versorger, so erhalten Sie in Zukunft auch weiterhin Strom von uns zu den Konditionen von EW Aach Komfort (Grundversorgung).

Rufen Sie uns doch einfach unter der Servicenummer  +49 73 51 53-20 94 an.

Wir beraten Sie gerne.

Für Sie als Privatkunde tritt die Ersatzversorgung ein, wenn beispielsweise ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel.

In beiden Fällen werden wir Sie sicher und zuverlässig bis zu drei Monaten zu den Konditionen der Ersatzversorgung mit Strom beliefern.

Hören wir in dieser Zeit nichts von Ihnen oder einem anderen Versorger, so erhalten Sie in Zukunft auch weiterhin Strom von uns zu den Konditionen von EW Aach Komfort (Grundversorgung).

Rufen Sie uns doch einfach unter der
Servicenummer +49 73 51 53-20 94 an.

Wir beraten Sie gerne.

Für Sie als Privatkunde tritt die Ersatzversorgung ein, wenn beispielsweise ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel.

In beiden Fällen werden wir Sie sicher und zuverlässig bis zu drei Monaten zu den Konditionen der Ersatzversorgung mit Strom beliefern.

Hören wir in dieser Zeit nichts von Ihnen oder einem anderen Versorger, so erhalten Sie in Zukunft auch weiterhin Strom von uns zu den Konditionen von EW Aach Komfort (Grundversorgung).

Rufen Sie uns doch einfach unter der Servicenummer
+49 800 36 29-477 an.

Wir beraten Sie gerne.

Nahtlose
Versorgung

Nahtlose
Versorgung

für Ihren Betrieb

für Ihren Betrieb

Nahtlose
Versorgung

für Ihren Betrieb

Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.

Verbraucht Ihr Betrieb jährlich weniger als 10.000 kWh, erfolgt die Weiterbelieferung nach Ablauf der drei Monate zu den Konditionen des EW Aach Komfort (Grundversorgung), sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.

Verbrauchen Sie jährlich mehr als 10.000 kWh, dann senden wir Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate einen Stromlieferungsvertrag zu.

Rufen Sie uns doch einfach unter der Servicenummer  +49 73 51 53-20 94 an.

Wir beraten Sie gerne.

ERSATZVERSORGUNG-, ERSATZFOLGEVERSORGUNG UND ERSATZBELIEFERUNG FÜR INDUESTRIEKUNDEN OHNE STROMLIEFERVERTRAG (LASTGANGMESSUNG, NIEDER-/MITTELSPANNUNGSNETZ)

 

Bei Fragen rufen Sie und an: Servicenummer  +49 73 51 53-20 94 

Wir beraten Sie gerne.

Laut  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist neben einer sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs sicher zu stellen.

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. (bisher wurden Anschluss- und Versorgungspflicht zusammengefasst)

Im EnWG ist sowohl die „Grundversorgungspflicht“ als auch die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt.

Grundversorger ist demnach: das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Wenn Sie in Niederspannung beliefert werden, Ihr Jahresverbrauch über 10.000 kWh liegt und Sie keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Lieferanten haben, „fallen“ Sie als Industriekunde in die Ersatzversorgung.

Weitere Infos zu den Konditionen finden Sie hier:

Ersatzversorgung Niederspannung ab 01.12.2022

Ersatzversorgung Niederspannung ab 01.03.2023

Ersatzbelieferung Mittelspannung ab 01.12.2022

Ersatzbelieferung Mittelspannung ab 01.03.2023

AGB Ersatzbelieferung 2022

Weitere relevanten Dokumente finden Sie HIER