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Rund um Verordnungen und energiewirtschaftliche Gesetze
Hilfestellungen
Sie haben Schwierigkeiten Ihre Energiekosten auszugleichen und benötigen Unterstützung?
Hier haben wir Ihnen einige Möglichkeiten zusammengestellt:
Wichtig: Eine Inanspruchnahme von Hilfs-und Beratungsangeboten entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. Lassen Sie es nicht bis zur Unterbrechung der Versorgung kommen. Sorgen Sie für einen schnellstmöglichen Ausgleich.
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Finanzielle Unterstützung können Sie gegebenenfalls bei Ihrer Bank bekommen.
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Möglicherweise können Ihnen die folgenden Einrichtungen Hilfestellungen geben: Im Bedarfsfall können Sie staatliche Unterstützungsleistungen zur Begleichung von Energieschulden in Anspruch nehmen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der sozialen Mindestsicherung vorliegen. Staatliche Unterstützungsleistungen können Sie beim sozialen Dienst, Sozialamt oder bei der Agentur für Arbeit (Jobcenter) bei Ihrer Stadt/Gemeinde oder Ihrem Landratsamt beantragen.
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Neben den staatlichen Stellen können Sie bei Verbraucherzentralen, sowie der Schuldnerberatung Informations- und Beratungsangebote annehmen. Um Ihren Energieverbrauch und damit die Kosten zu senken, kann Ihnen ein Energieberatungsdienst weiterhelfen.
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Setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich einem Arbeitnehmerdarlehen in Verbindung.
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Wir bieten Ihnen eine Abwendungsvereinbarung in Form einer Ratenvereinbarung an (siehe oben)
Zuständig für die Gemeinden Aach, Eigeltingen und Volkertshausen ist hier Singen mit folgenden Angeboten:
SINGEN Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werks Worblinger Str. 26 78224 Singen Telefon: 07732 952771 schuldnerberatung.radolfzell@diakonie.ekiba.de
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Schuldnerberatungsstelle Caritas Bezirksverband Singen-Hegau e.V. Feuerwehrstraße 6 78224 Singen Telefon: 07731 956120 schuldnerberatung@caritas-singen-hegau.de