Zu den Regelungen der „Niederspannungsanschlussverordnung“ (NAV) gelten zudem die ergänzenden Bedingungen der Netze BW GmbH. Für Netzanschlüsse, Netzzugang und Netznutzung, sind die von der Netze BW GmbH veröffentlichten Verträge abzuschließen.
In gleicher Weise gelten für das gepachtete Gebiet die Allgemeinen Regelungen und Bestimmungen der Netze BW GmbH.